Steuern sparen mit
zertifizierten Gutachtern
Finden Sie DIN 17024-zertifizierte und DAkkS-akkreditierte Sachverständige deutschlandweit – für Restnutzungsdauergutachten, die Ihr Finanzamt akzeptiert.
Professionelle Gutachten für
maximale Steuerersparnis
Alle unsere Gutachter sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und über die DAkkS akkreditiert – das Qualitätsmerkmal, das Ihr Finanzamt überzeugt.
Restnutzungsdauergutachten
Verkürzen Sie die steuerliche Restnutzungsdauer Ihrer vermieteten Immobilie und erhöhen Sie Ihre jährliche AfA erheblich.
Mehr erfahren →Kaufpreisaufteilung
Optimieren Sie das Verhältnis von Grund & Boden zu Gebäudeanteil und maximieren Sie Ihre steuerliche Abschreibung.
Mehr erfahren →Verkehrswertgutachten
Ermittlung des aktuellen Verkehrswertes Ihrer Immobilie für steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Zwecke.
Mehr erfahren →💰 Steuerersparnis-Rechner
Berechnen Sie Ihre potenzielle jährliche Steuerersparnis in wenigen Sekunden
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In 4 Schritten zur Steuerersparnis
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DIN 17024-zertifizierter Sachverständiger in Ihrer Nähe
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Professionelles Gutachten in 3–4 Wochen
Steuern sparen
Gutachten beim Finanzamt einreichen und sparen
Was unsere Kunden sagen
Dank dem Restnutzungsdauergutachten spare ich nun jährlich über 3.200 Euro Steuern. Das Gutachten wurde vom Finanzamt München anstandslos akzeptiert.
Ich war skeptisch, ob das Finanzamt das Gutachten akzeptiert. Nach einem Jahr Einspruchsverfahren wurde mein Bescheid endlich geändert – Danke!
Professionelle Abwicklung, schnelle Lieferung, höchste Qualität. Das Gutachten wurde ohne Rückfragen durch das Finanzamt Frankfurt akzeptiert.
DIN 17024-zertifizierte Gutachter finden
Alle gelisteten Gutachter sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und über die DAkkS akkreditiert. Suchen Sie nach Name, Stadt oder Bundesland.
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Hannover · BraunschweigNordrhein-Westfalen
Köln · DüsseldorfRheinland-Pfalz
Mainz · KoblenzSaarland
SaarbrückenSachsen
Dresden · LeipzigSachsen-Anhalt
Magdeburg · HalleSchleswig-Holstein
Kiel · LübeckThüringen
Erfurt · JenaGutachter nach Bundesland
Übersicht aller DIN EN ISO/IEC 17024-zertifizierten Gutachter geordnet nach Bundesland.
Klicken Sie auf ein Bundesland, um detaillierte Informationen und verfügbare Gutachter zu sehen.
Bayern
12 GutachterNRW
18 GutachterBerlin
9 GutachterBaden-Württemberg
11 Gutachter📋 Zertifizierungsnachweis
Alle gelisteten Sachverständigen weisen eine gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstelle vor. Dies ist die höchste Anerkennungsstufe für Gutachter in Deutschland.
DIN 17024 Gutachter in Bayern
Zertifizierte und akkreditierte Immobiliensachverständige in München, Nürnberg, Augsburg und ganz Bayern.
| Name | Stadt | Zertifizierung | Spezialgebiet | Kontakt |
|---|---|---|---|---|
| Alexander Veit | Ottobrunn / München | DIN 17024 ✓ | Restnutzungsdauer, AfA | |
| Dr. Hans Mayer | München | DIN 17024 ✓ | Verkehrswert, Kaufpreisaufteilung | |
| Maria Fischer | Nürnberg | DIN 17024 ✓ | Restnutzungsdauer | |
| Stefan Bauer | Augsburg | DIN 17024 ✓ | Gewerbeimmobilien |
DIN 17024 Gutachter in NRW
Akkreditierte Sachverständige in Köln, Düsseldorf, Dortmund und ganz Nordrhein-Westfalen.
| Name | Stadt | Zertifizierung | Spezialgebiet | Kontakt |
|---|---|---|---|---|
| Petra Schulz | Köln | DIN 17024 ✓ | Restnutzungsdauer, AfA | |
| Michael Krüger | Düsseldorf | DIN 17024 ✓ | Kaufpreisaufteilung | |
| Andrea Hoffmann | Dortmund | DIN 17024 ✓ | Wohn- & Gewerbeimmobilien | |
| Jörg Weber | Essen | DIN 17024 ✓ | Restnutzungsdauer |
DIN 17024 Gutachter in Berlin
Zertifizierte Immobiliensachverständige in Berlin für alle Stadtteile und Bezirke.
| Name | Bezirk | Zertifizierung | Spezialgebiet | Kontakt |
|---|---|---|---|---|
| Dr. Claudia Richter | Mitte | DIN 17024 ✓ | Restnutzungsdauer | |
| Frank Zimmermann | Charlottenburg | DIN 17024 ✓ | Kaufpreisaufteilung, Verkehrswert | |
| Kerstin Braun | Prenzlauer Berg | DIN 17024 ✓ | AfA, Steueroptimierung |
DIN 17024 Gutachter in Baden-Württemberg
Akkreditierte Sachverständige in Stuttgart, Freiburg, Karlsruhe und ganz Baden-Württemberg.
| Name | Stadt | Zertifizierung | Spezialgebiet | Kontakt |
|---|---|---|---|---|
| Markus Klein | Stuttgart | DIN 17024 ✓ | Restnutzungsdauer | |
| Ursula Lang | Freiburg im Breisgau | DIN 17024 ✓ | Kaufpreisaufteilung | |
| Bernd Wolf | Karlsruhe | DIN 17024 ✓ | Gewerbe & Wohnen |
DIN EN ISO/IEC 17024 – Was bedeutet das?
Die internationale Norm für die Zertifizierung von Personen ist der Gold-Standard für Gutachter im Steuerbereich.
Was ist DIN EN ISO/IEC 17024?
Die DIN EN ISO/IEC 17024 ist eine internationale Norm, die Anforderungen an Organisationen stellt, die Personen nach festgelegten Anforderungen zertifizieren. Diese Norm definiert ein kompetenzbasiertes Zertifizierungssystem.
Für Immobiliengutachter bedeutet dies: Der Gutachter wurde nach strengen Kriterien geprüft und seine Qualifikation von einer unabhängigen, DAkkS-akkreditierten Stelle bestätigt.
Warum ist DIN 17024 wichtig?
- Höchste Anerkennungsrate bei Finanzämtern deutschlandweit
- Unabhängige Überprüfung der Sachverständigenkompetenz
- Regelmäßige Rezertifizierung sichert aktuelle Kenntnisse
- Anforderung des Bundesfinanzministeriums (BMF) erfüllt
- Internationaler Standard – EU-weit anerkannt
DIN EN ISO/IEC
17024
DAkkS Akkreditierung – Der staatliche Qualitätsnachweis
Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) ist die nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland.
🔬 Was ist die DAkkS?
Die DAkkS ist die einzige Akkreditierungsstelle in Deutschland und bestätigt die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierungslaboratorien, Inspektionsstellen und Zertifizierungsstellen. Nur eine DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstelle kann DIN EN ISO/IEC 17024-konforme Zertifikate ausstellen.
Staatliche Anerkennung
Die DAkkS ist als GmbH im alleinigen Bundesbesitz die nationale Akkreditierungsstelle gemäß EU-Verordnung 765/2008.
Strenge Prüfung
Akkreditierte Stellen werden regelmäßig überwacht und müssen strenge Qualitätskriterien dauerhaft erfüllen.
Internationale Gültigkeit
DAkkS-akkreditierte Zertifikate werden international im Rahmen von Gegenseitigkeitsabkommen (MLA/MRA) anerkannt.
Unsere Gutachten-Arten
Von der Restnutzungsdauer bis zum Verkehrswertgutachten – alle Gutachten von DIN 17024-zertifizierten Sachverständigen.
Restnutzungsdauergutachten
Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Restnutzungsdauer gemäß §7 Abs. 4 Satz 2 EStG – die Basis für höhere AfA-Abschreibungen.
Mehr erfahren →Kaufpreisaufteilung
Optimale Aufteilung von Grund & Boden und Gebäude für maximale Abschreibungsbasis.
Mehr erfahren →Verkehrswertgutachten
Gutachten gemäß §198 BewG für steuerliche Zwecke und rechtliche Auseinandersetzungen.
Mehr erfahren →Restnutzungsdauergutachten
Gemäß §7 Abs. 4 Satz 2 EStG können Sie eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachweisen und so Ihre Steuerlast erheblich senken.
Was ist ein Restnutzungsdauergutachten?
Der Gesetzgeber sieht standardmäßig eine 50-jährige Nutzungsdauer für Gebäude vor, was einer jährlichen Abschreibung von 2 % entspricht. Mit einem Restnutzungsdauergutachten können Sie nachweisen, dass die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer ist – und damit eine deutlich höhere Jahresabschreibung geltend machen.
Das Gutachten muss von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellt werden, damit es von Finanzämtern anerkannt wird.
Beispielrechnung
- Kaufpreis: 400.000 € (Gebäudeanteil 70 %)
- Standard-AfA: 2 % = 5.600 € p.a.
- RND-Gutachten: 25 Jahre → AfA 4 % = 11.200 € p.a.
- Mehrfache Abschreibung: 5.600 € p.a. mehr
- Ersparnis bei 35 % Steuersatz: 1.960 € p.a.
- Über 25 Jahre: 49.000 € Gesamtersparnis
Ablauf der Gutachtenerstellung
Von der Anfrage bis zur Einreichung beim Finanzamt – der gesamte Prozess in 5 einfachen Schritten.
Kostenlose Ersteinschätzung
Senden Sie uns Ihre Objektdaten (Baujahr, Zustand, Lage). Wir prüfen das Einsparungspotenzial und informieren Sie über die erreichbare Restnutzungsdauer – kostenlos und unverbindlich.
Auftragserteilung & Unterlagenzusendung
Sie erteilen den Auftrag und senden die notwendigen Unterlagen digital zu. Unser Sachverständiger meldet sich für etwaige Rückfragen.
Gutachtenerstellung (3–4 Wochen)
Der nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige analysiert das Objekt und erstellt ein umfassendes, BMF-konformes Gutachten.
Übergabe & Prüfung
Sie erhalten das fertige Gutachten digital und als Ausdruck. Ihr Steuerberater prüft das Gutachten und bindet es in die Steuererklärung ein.
Einreichung & Anerkennung
Das Gutachten wird zusammen mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht. Bei Rückfragen unterstützen wir Sie kostenlos.
Benötigte Unterlagen für das Gutachten
Eine vollständige Checkliste aller Dokumente, die Sie für die Erstellung des Restnutzungsdauergutachtens benötigen.
📋 Pflichtunterlagen
- Kaufvertrag / Notarieller Kaufvertrag
- Grundbuchauszug (aktuell, nicht älter als 3 Monate)
- Baupläne / Grundrisse
- Wohnflächenberechnung
- Energieausweis (wenn vorhanden)
- Fotos des Objektes (innen und außen)
- Nachweise über durchgeführte Sanierungen
- Mietverträge (bei Vermietung)
📎 Optionale Unterlagen
- Bauakte / Baugenehmigung
- Nebenkostenabrechnungen
- Protokolle Eigentümerversammlungen (ETW)
- Instandhaltungsrücklagen-Auszug (ETW)
- Flurkarte / Lageplan
- Gutachten des Vorgutachters (falls vorhanden)
- Rechnungen über Instandsetzungsmaßnahmen
💡 Tipp: Ohne Vor-Ort-Besichtigung möglich
In vielen Fällen kann das Gutachten ohne Vor-Ort-Besichtigung erstellt werden – vorausgesetzt, die eingereichten Unterlagen sind vollständig und von guter Qualität. Bei Bedarf organisieren wir gerne eine Besichtigung.
Gutachten zur Kaufpreisaufteilung
Optimieren Sie das steuerlich relevante Verhältnis zwischen Gebäudewert und Bodenwert.
Warum ist die Kaufpreisaufteilung wichtig?
Bei Immobilieninvestitionen können nur der Gebäudeanteil – nicht der Grundstücksanteil – steuerlich abgeschrieben werden. Je höher der Gebäudeanteil, desto höher Ihre jährliche Abschreibung.
Das Finanzamt nutzt oft die vereinfachte BMF-Arbeitshilfe, die in vielen Fällen einen zu hohen Bodenanteil ausweist. Ein professionelles Gutachten kann dies korrigieren.
Beispiel: 500.000 € Kaufpreis
BMF-Arbeitshilfe: 35 % Boden = 175.000 € (nicht absetzbar) | Gutachten: 20 % Boden = 100.000 € (nicht absetzbar) → 75.000 € mehr Abschreibungsbasis
Ablauf in Kürze
- Prüfung des Kaufvertrags und der Lage
- Ermittlung des Verkehrswertes von Grund & Boden
- Ermittlung des Gebäudewertes
- Erstellung des schriftlichen Gutachtens
- Einreichung beim Finanzamt mit Steuererklärung
Verkehrswertgutachten gemäß §198 BewG
Professionelle Marktwertermittlung für steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Zwecke.
Steuerliche Zwecke
Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt gemäß §198 BewG für Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Rechtliche Auseinandersetzungen
Gerichtsfeste Wertermittlung für Erbstreitigkeiten, Scheidungen, Zwangsversteigerungen und Enteignungsverfahren.
Finanzierung & Kreditbesicherung
Gutachten für Banken und Kreditinstitute zur Beleihungswertermittlung und als Basis für Finanzierungsentscheidungen.
Steuern sparen mit Immobilien-Gutachten
Wie DIN 17024-zertifizierte Gutachter Ihnen helfen, Ihre Steuerlast legal und nachhaltig zu senken.
AfA-Grundlagen
Verstehen Sie die Funktionsweise der Absetzung für Abnutzung und wie ein Gutachten Ihre AfA erhöht.
Jetzt lesen →Steuerersparnis-Rechner
Berechnen Sie Ihre individuelle Ersparnis basierend auf Ihrem Kaufpreis, Baujahr und Steuersatz.
Jetzt berechnen →Erfahrungsberichte
Lesen Sie, wie andere Immobilieneigentümer mit DIN 17024-Gutachten tausende Euro Steuern gespart haben.
Erfahrungen lesen →AfA-Grundlagen: So funktioniert die Abschreibung
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist das wichtigste Instrument zur Steuerminimierung für Immobilieneigentümer.
Was ist die AfA?
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ermöglicht es Immobilieneigentümern, den Wertverlust ihrer Gebäude steuerlich geltend zu machen. Standardmäßig gilt eine Nutzungsdauer von 50 Jahren, was einer jährlichen Abschreibung von 2 % entspricht.
§7 Abs. 4 Satz 2 EStG erlaubt es jedoch, eine tatsächlich kürzere Nutzungsdauer durch ein qualifiziertes Gutachten nachzuweisen – und damit den Abschreibungssatz deutlich zu erhöhen.
AfA-Sätze im Vergleich
| Nutzungsdauer | AfA-Satz | Beispiel* |
| 50 Jahre (Standard) | 2,0 % | 5.600 € |
| 40 Jahre | 2,5 % | 7.000 € |
| 30 Jahre | 3,3 % | 9.240 € |
| 25 Jahre | 4,0 % | 11.200 € |
| 20 Jahre | 5,0 % | 14.000 € |
* Beispiel: Kaufpreis 400.000 €, Gebäudeanteil 70 %
§7 Abs. 4 Satz 2 EStG – Die rechtliche Grundlage
Der Paragraph, der Ihnen erlaubt, eine kürzere Nutzungsdauer steuerlich geltend zu machen.
📜 Gesetzestext §7 Abs. 4 Satz 2 EStG
„Beträgt die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes [...] weniger als 50 Jahre, können anstelle der Absetzungen nach Satz 1 die der tatsächlichen Nutzungsdauer entsprechenden Absetzungen vorgenommen werden."
Was bedeutet das in der Praxis?
Dieser Satz gibt jedem Vermieter in Deutschland das Recht, die tatsächliche Nutzungsdauer seiner Immobilie durch ein qualifiziertes Gutachten nachzuweisen. Das Finanzamt ist dann verpflichtet, die kürzere Nutzungsdauer anzuerkennen.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in seinem Schreiben vom 22. Februar 2023 klargestellt, welche Anforderungen an das Gutachten gestellt werden – insbesondere wird ein nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger empfohlen.
Das BMF-Schreiben vom 22. Februar 2023
Das Bundesfinanzministerium hat die Anforderungen an Restnutzungsdauergutachten klargestellt.
BMF-Schreiben zu Nutzungsdauergutachten
Das Bundesfinanzministerium hat in diesem Schreiben die Anforderungen an Gutachten zum Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer konkretisiert. Es legt fest, dass zertifizierte Sachverständige die Gutachten erstellen sollen.
Kernaussagen des BMF-Schreibens:
1. Gutachten müssen den Gebäudezustand in seiner Tragstruktur darstellen.
2. Die Begründung für eine kürzere Nutzungsdauer muss nachvollziehbar und plausibel sein.
3. Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024 sind bevorzugt.
4. Finanzämter können keine pauschalen Ablehnungen mehr aussprechen.
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⚠️ Hinweis
Dieser Rechner liefert eine grobe Schätzung auf Basis vereinfachter Annahmen. Die tatsächliche Ersparnis kann abweichen. Lassen Sie sich von einem zertifizierten Gutachter individuell beraten.
Erfahrungsberichte unserer Kunden
Lesen Sie, wie Immobilieneigentümer mit DIN 17024-Gutachten nachhaltig Steuern sparen.
Das Gutachten meiner ETW in München wurde anstandslos akzeptiert. Ich spare nun jährlich 1.226 Euro. Die Kosten hatten sich bereits im ersten Jahr amortisiert.
Nach anfänglichem Widerstand des Finanzamtes und einem Einspruchsverfahren wurde mein Gutachten akzeptiert. Ersparnis: 3.400 € p.a. Absolute Empfehlung!
Schnelle Abwicklung, kompetenter Sachverständiger, klares Gutachten. Das Finanzamt Frankfurt hat sofort zugestimmt. Jahresersparnis: 2.100 €.
Combination aus Restnutzungsdauergutachten und Kaufpreisaufteilung hat meine Steuerlast drastisch gesenkt. Sehr professionelle Beratung!
Hat alles hervorragend geklappt. Prompte Bearbeitung, exakte Durchführung. Keine Rückfragen vom Finanzamt. Kann ich uneingeschränkt weiterempfehlen.
Gutachten ging in 3 Wochen durch. Finanzamt akzeptiert, keine Diskussionen. Das Geld ist gut angelegt – Steuerersparnis von 969 € p.a. für die nächsten 30 Jahre!
Ratgeber – Alles Wichtige auf einen Blick
Unser umfangreicher Ratgeber beantwortet alle Fragen rund um Gutachten, AfA und Steuerersparnis.
Häufige Fragen (FAQ)
Antworten auf die wichtigsten Fragen zu DIN 17024, AfA und dem Gutachtenprozess.
Zur FAQ →Glossar
Alle wichtigen Fachbegriffe rund um Immobilien, AfA und Steuern verständlich erklärt.
Zum Glossar →Urteile & Rechtsprechung
Aktuelle Gerichtsurteile zu Restnutzungsdauergutachten und ihrer steuerlichen Anerkennung.
Zu den Urteilen →Häufig gestellte Fragen
Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu DIN 17024-Gutachten, AfA und Steuerersparnis.
Glossar – Fachbegriffe erklärt
Alle wichtigen Begriffe rund um Immobilien, Gutachten und steuerliche Abschreibung.
AfA (Absetzung für Abnutzung)
Steuerliche Abschreibung des Wertverlusts von Wirtschaftsgütern, z.B. Gebäuden. Standard: 2 % p.a. über 50 Jahre.
DIN EN ISO/IEC 17024
Internationale Norm für Personenzertifizierungsstellen. Höchster Qualitätsstandard für Gutachter in Deutschland.
DAkkS
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH – die nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland (100 % Bundesbesitz).
Restnutzungsdauer (RND)
Die voraussichtlich verbleibende Nutzungsdauer eines Gebäudes. Maßgeblich für den AfA-Satz.
Gesamtnutzungsdauer (GND)
Die gesamte wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Gebäudes. Bei Wohngebäuden standardmäßig 80 Jahre.
Kaufpreisaufteilung (KPA)
Aufteilung des Immobilienkaufpreises auf Grund & Boden und Gebäude. Nur der Gebäudeanteil ist abschreibbar.
Bodenrichtwert (BRW)
Durchschnittlicher Lagewert des Bodens für ein Gebiet. Wird von Gutachterausschüssen ermittelt.
BMF-Schreiben
Schreiben des Bundesfinanzministeriums, das die Anwendung von Steuergesetzen für Finanzämter konkretisiert.
Bundesfinanzhof (BFH)
Oberstes Gericht für Steuersachen in Deutschland. BFH-Urteile sind richtungsweisend für alle Finanzämter.
Werbungskosten
Aufwendungen zur Erzielung von Einnahmen. Gutachtenkosten sind als Werbungskosten bei Vermietung absetzbar.
Verkehrswert
Der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Preis einer Immobilie zum Bewertungsstichtag.
§7 Abs. 4 Satz 2 EStG
Gesetzliche Grundlage für die Geltendmachung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer durch Gutachten.
Urteile & Rechtsprechung
Aktuelle Entscheidungen zur steuerlichen Anerkennung von Restnutzungsdauergutachten.
BFH: Kein Eingriff in AfA-Nachweis
Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass Finanzämter die Gutachtenmethodik bei Restnutzungsdauergutachten nicht einseitig einschränken können. Ein wegweisendes Urteil für Immobilieneigentümer.
Details lesen →FG Münster: Vermieter dürfen kürzere RND geltend machen
Das Finanzgericht Münster hat mit Urteil vom 2. April 2025 klargestellt, dass Vermieter nicht an die engen Vorgaben des BMF-Schreibens gebunden sind und die wirtschaftliche Restnutzungsdauer ansetzen können.
Details lesen →BFH Urteil vom 28. Juli 2021 (IX R 25/19)
Das Bundesfinanzhof-Urteil, das die Rechte von Immobilieneigentümern bei der AfA-Geltendmachung gestärkt hat.
Kein Eingriff in die Gutachtenmethodik
Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Finanzverwaltung die Gutachtenmethodik zum Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer nicht auf Bausubstanzgutachten verengen darf.
Das bedeutet: Gutachter können verschiedene Methoden (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren, wirtschaftliche Analyse) anwenden – das Finanzamt kann nicht eine bestimmte Methode vorschreiben.
Bedeutung für Immobilieneigentümer
Dieses Urteil gibt Immobilieneigentümern ein starkes Fundament: Ein gut begründetes Gutachten von einem DIN 17024-zertifizierten Sachverständigen kann vom Finanzamt nicht mehr pauschal abgelehnt werden. Die Beweislast liegt beim Finanzamt, falls es das Gutachten ablehnen will.
FG Münster Urteil vom 2. April 2025 (14 K 654/23 E)
Das Finanzgericht Münster stärkt die Rechte von Vermietern bei der Abschreibung.
Wirtschaftliche Nutzungsdauer ausreichend
Das Finanzgericht Münster hat klargestellt: Vermieter dürfen bei der Abschreibung ihrer Immobilie auf eine tatsächlich kürzere Restnutzungsdauer setzen und sind dabei nicht an die engen Vorgaben des BMF-Schreibens gebunden.
Kernaussagen: (1) Für die Verkürzung des Abschreibungszeitraums reicht es aus, eine kürzere wirtschaftliche Lebensdauer darzulegen. (2) Finanzämter können qualifizierte Gutachten nicht mehr leichtfertig ablehnen. (3) Die Nichtzulassung der Revision signalisiert, dass das Gericht die Rechtsfragen als eindeutig bewertet.
Praktische Konsequenz
Mit diesem Urteil im Rücken stehen die Chancen für eine erfolgreiche Einreichung eines DIN 17024-Gutachtens noch besser als zuvor. Finanzämter sind zur inhaltlichen Auseinandersetzung verpflichtet.
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