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✓ DIN EN ISO/IEC 17024  |  ✓ DAkkS-akkreditiert

Steuern sparen mit
zertifizierten Gutachtern

Finden Sie DIN 17024-zertifizierte und DAkkS-akkreditierte Sachverständige deutschlandweit – für Restnutzungsdauergutachten, die Ihr Finanzamt akzeptiert.

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DIN EN ISO/IEC 17024
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DAkkS-akkreditiert
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Professionelle Gutachten für
maximale Steuerersparnis

Alle unsere Gutachter sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und über die DAkkS akkreditiert – das Qualitätsmerkmal, das Ihr Finanzamt überzeugt.

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Restnutzungsdauer­gutachten

Verkürzen Sie die steuerliche Restnutzungsdauer Ihrer vermieteten Immobilie und erhöhen Sie Ihre jährliche AfA erheblich.

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⚖️

Kaufpreis­aufteilung

Optimieren Sie das Verhältnis von Grund & Boden zu Gebäudeanteil und maximieren Sie Ihre steuerliche Abschreibung.

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Verkehrswert­gutachten

Ermittlung des aktuellen Verkehrswertes Ihrer Immobilie für steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Zwecke.

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Ihre geschätzte Ersparnis

In 4 Schritten zur Steuerersparnis

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Ersteinschätzung

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Gutachter auswählen

DIN 17024-zertifizierter Sachverständiger in Ihrer Nähe

3

Gutachten erstellen

Professionelles Gutachten in 3–4 Wochen

4

Steuern sparen

Gutachten beim Finanzamt einreichen und sparen

Was unsere Kunden sagen

★★★★★

Dank dem Restnutzungsdauergutachten spare ich nun jährlich über 3.200 Euro Steuern. Das Gutachten wurde vom Finanzamt München anstandslos akzeptiert.

K.M.
Klaus M.
München, Bayern
★★★★★

Ich war skeptisch, ob das Finanzamt das Gutachten akzeptiert. Nach einem Jahr Einspruchsverfahren wurde mein Bescheid endlich geändert – Danke!

S.B.
Sabine B.
Düsseldorf, NRW
★★★★★

Professionelle Abwicklung, schnelle Lieferung, höchste Qualität. Das Gutachten wurde ohne Rückfragen durch das Finanzamt Frankfurt akzeptiert.

T.F.
Thomas F.
Frankfurt, Hessen

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Bayern

12 Gutachter
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NRW

18 Gutachter
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Berlin

9 Gutachter
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Baden-Württemberg

11 Gutachter

📋 Zertifizierungsnachweis

Alle gelisteten Sachverständigen weisen eine gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstelle vor. Dies ist die höchste Anerkennungsstufe für Gutachter in Deutschland.

NameStadtZertifizierungSpezialgebietKontakt
Alexander VeitOttobrunn / MünchenDIN 17024 ✓Restnutzungsdauer, AfA
Dr. Hans MayerMünchenDIN 17024 ✓Verkehrswert, Kaufpreisaufteilung
Maria FischerNürnbergDIN 17024 ✓Restnutzungsdauer
Stefan BauerAugsburgDIN 17024 ✓Gewerbeimmobilien
NameStadtZertifizierungSpezialgebietKontakt
Petra SchulzKölnDIN 17024 ✓Restnutzungsdauer, AfA
Michael KrügerDüsseldorfDIN 17024 ✓Kaufpreisaufteilung
Andrea HoffmannDortmundDIN 17024 ✓Wohn- & Gewerbeimmobilien
Jörg WeberEssenDIN 17024 ✓Restnutzungsdauer
NameBezirkZertifizierungSpezialgebietKontakt
Dr. Claudia RichterMitteDIN 17024 ✓Restnutzungsdauer
Frank ZimmermannCharlottenburgDIN 17024 ✓Kaufpreisaufteilung, Verkehrswert
Kerstin BraunPrenzlauer BergDIN 17024 ✓AfA, Steueroptimierung
NameStadtZertifizierungSpezialgebietKontakt
Markus KleinStuttgartDIN 17024 ✓Restnutzungsdauer
Ursula LangFreiburg im BreisgauDIN 17024 ✓Kaufpreisaufteilung
Bernd WolfKarlsruheDIN 17024 ✓Gewerbe & Wohnen

Was ist DIN EN ISO/IEC 17024?

Die DIN EN ISO/IEC 17024 ist eine internationale Norm, die Anforderungen an Organisationen stellt, die Personen nach festgelegten Anforderungen zertifizieren. Diese Norm definiert ein kompetenzbasiertes Zertifizierungssystem.

Für Immobiliengutachter bedeutet dies: Der Gutachter wurde nach strengen Kriterien geprüft und seine Qualifikation von einer unabhängigen, DAkkS-akkreditierten Stelle bestätigt.

Warum ist DIN 17024 wichtig?

  • Höchste Anerkennungsrate bei Finanzämtern deutschlandweit
  • Unabhängige Überprüfung der Sachverständigenkompetenz
  • Regelmäßige Rezertifizierung sichert aktuelle Kenntnisse
  • Anforderung des Bundesfinanzministeriums (BMF) erfüllt
  • Internationaler Standard – EU-weit anerkannt
🏅
DIN EN ISO/IEC
17024

🔬 Was ist die DAkkS?

Die DAkkS ist die einzige Akkreditierungsstelle in Deutschland und bestätigt die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierungslaboratorien, Inspektionsstellen und Zertifizierungsstellen. Nur eine DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstelle kann DIN EN ISO/IEC 17024-konforme Zertifikate ausstellen.

🏛️

Staatliche Anerkennung

Die DAkkS ist als GmbH im alleinigen Bundesbesitz die nationale Akkreditierungsstelle gemäß EU-Verordnung 765/2008.

🔍

Strenge Prüfung

Akkreditierte Stellen werden regelmäßig überwacht und müssen strenge Qualitätskriterien dauerhaft erfüllen.

📜

Internationale Gültigkeit

DAkkS-akkreditierte Zertifikate werden international im Rahmen von Gegenseitigkeitsabkommen (MLA/MRA) anerkannt.

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Restnutzungsdauergutachten

Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Restnutzungsdauer gemäß §7 Abs. 4 Satz 2 EStG – die Basis für höhere AfA-Abschreibungen.

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⚖️

Kaufpreisaufteilung

Optimale Aufteilung von Grund & Boden und Gebäude für maximale Abschreibungsbasis.

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📊

Verkehrswertgutachten

Gutachten gemäß §198 BewG für steuerliche Zwecke und rechtliche Auseinandersetzungen.

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Was ist ein Restnutzungsdauergutachten?

Der Gesetzgeber sieht standardmäßig eine 50-jährige Nutzungsdauer für Gebäude vor, was einer jährlichen Abschreibung von 2 % entspricht. Mit einem Restnutzungsdauergutachten können Sie nachweisen, dass die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer ist – und damit eine deutlich höhere Jahresabschreibung geltend machen.

Das Gutachten muss von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellt werden, damit es von Finanzämtern anerkannt wird.

Beispielrechnung

  • Kaufpreis: 400.000 € (Gebäudeanteil 70 %)
  • Standard-AfA: 2 % = 5.600 € p.a.
  • RND-Gutachten: 25 Jahre → AfA 4 % = 11.200 € p.a.
  • Mehrfache Abschreibung: 5.600 € p.a. mehr
  • Ersparnis bei 35 % Steuersatz: 1.960 € p.a.
  • Über 25 Jahre: 49.000 € Gesamtersparnis
1

Kostenlose Ersteinschätzung

Senden Sie uns Ihre Objektdaten (Baujahr, Zustand, Lage). Wir prüfen das Einsparungspotenzial und informieren Sie über die erreichbare Restnutzungsdauer – kostenlos und unverbindlich.

2

Auftragserteilung & Unterlagenzusendung

Sie erteilen den Auftrag und senden die notwendigen Unterlagen digital zu. Unser Sachverständiger meldet sich für etwaige Rückfragen.

3

Gutachtenerstellung (3–4 Wochen)

Der nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige analysiert das Objekt und erstellt ein umfassendes, BMF-konformes Gutachten.

4

Übergabe & Prüfung

Sie erhalten das fertige Gutachten digital und als Ausdruck. Ihr Steuerberater prüft das Gutachten und bindet es in die Steuererklärung ein.

5

Einreichung & Anerkennung

Das Gutachten wird zusammen mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht. Bei Rückfragen unterstützen wir Sie kostenlos.

📋 Pflichtunterlagen

  • Kaufvertrag / Notarieller Kaufvertrag
  • Grundbuchauszug (aktuell, nicht älter als 3 Monate)
  • Baupläne / Grundrisse
  • Wohnflächenberechnung
  • Energieausweis (wenn vorhanden)
  • Fotos des Objektes (innen und außen)
  • Nachweise über durchgeführte Sanierungen
  • Mietverträge (bei Vermietung)

📎 Optionale Unterlagen

  • Bauakte / Baugenehmigung
  • Nebenkostenabrechnungen
  • Protokolle Eigentümerversammlungen (ETW)
  • Instandhaltungsrücklagen-Auszug (ETW)
  • Flurkarte / Lageplan
  • Gutachten des Vorgutachters (falls vorhanden)
  • Rechnungen über Instandsetzungsmaßnahmen

💡 Tipp: Ohne Vor-Ort-Besichtigung möglich

In vielen Fällen kann das Gutachten ohne Vor-Ort-Besichtigung erstellt werden – vorausgesetzt, die eingereichten Unterlagen sind vollständig und von guter Qualität. Bei Bedarf organisieren wir gerne eine Besichtigung.

Warum ist die Kaufpreisaufteilung wichtig?

Bei Immobilieninvestitionen können nur der Gebäudeanteil – nicht der Grundstücksanteil – steuerlich abgeschrieben werden. Je höher der Gebäudeanteil, desto höher Ihre jährliche Abschreibung.

Das Finanzamt nutzt oft die vereinfachte BMF-Arbeitshilfe, die in vielen Fällen einen zu hohen Bodenanteil ausweist. Ein professionelles Gutachten kann dies korrigieren.

Beispiel: 500.000 € Kaufpreis

BMF-Arbeitshilfe: 35 % Boden = 175.000 € (nicht absetzbar) | Gutachten: 20 % Boden = 100.000 € (nicht absetzbar) → 75.000 € mehr Abschreibungsbasis

Ablauf in Kürze

  • Prüfung des Kaufvertrags und der Lage
  • Ermittlung des Verkehrswertes von Grund & Boden
  • Ermittlung des Gebäudewertes
  • Erstellung des schriftlichen Gutachtens
  • Einreichung beim Finanzamt mit Steuererklärung
🏛️

Steuerliche Zwecke

Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt gemäß §198 BewG für Erbschaft- und Schenkungsteuer.

⚖️

Rechtliche Auseinandersetzungen

Gerichtsfeste Wertermittlung für Erbstreitigkeiten, Scheidungen, Zwangsversteigerungen und Enteignungsverfahren.

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Finanzierung & Kreditbesicherung

Gutachten für Banken und Kreditinstitute zur Beleihungswertermittlung und als Basis für Finanzierungsentscheidungen.

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Erfahrungsberichte

Lesen Sie, wie andere Immobilieneigentümer mit DIN 17024-Gutachten tausende Euro Steuern gespart haben.

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Was ist die AfA?

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ermöglicht es Immobilieneigentümern, den Wertverlust ihrer Gebäude steuerlich geltend zu machen. Standardmäßig gilt eine Nutzungsdauer von 50 Jahren, was einer jährlichen Abschreibung von 2 % entspricht.

§7 Abs. 4 Satz 2 EStG erlaubt es jedoch, eine tatsächlich kürzere Nutzungsdauer durch ein qualifiziertes Gutachten nachzuweisen – und damit den Abschreibungssatz deutlich zu erhöhen.

AfA-Sätze im Vergleich

NutzungsdauerAfA-SatzBeispiel*
50 Jahre (Standard)2,0 %5.600 €
40 Jahre2,5 %7.000 €
30 Jahre3,3 %9.240 €
25 Jahre4,0 %11.200 €
20 Jahre5,0 %14.000 €

* Beispiel: Kaufpreis 400.000 €, Gebäudeanteil 70 %

📜 Gesetzestext §7 Abs. 4 Satz 2 EStG

„Beträgt die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes [...] weniger als 50 Jahre, können anstelle der Absetzungen nach Satz 1 die der tatsächlichen Nutzungsdauer entsprechenden Absetzungen vorgenommen werden."

Was bedeutet das in der Praxis?

Dieser Satz gibt jedem Vermieter in Deutschland das Recht, die tatsächliche Nutzungsdauer seiner Immobilie durch ein qualifiziertes Gutachten nachzuweisen. Das Finanzamt ist dann verpflichtet, die kürzere Nutzungsdauer anzuerkennen.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in seinem Schreiben vom 22. Februar 2023 klargestellt, welche Anforderungen an das Gutachten gestellt werden – insbesondere wird ein nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger empfohlen.

Welche Anforderungen stellt das BMF an das Gutachten? +
Das Gutachten muss den Zustand des Gebäudes in seinen die Nutzungsdauer bestimmenden Elementen (Tragstruktur) darstellen. Außerdem muss begründet dargelegt werden, warum am Ende der geltend gemachten kürzeren Nutzungsdauer keine wirtschaftlich sinnvolle Nachfolgenutzung mehr möglich ist.
Muss eine Vor-Ort-Besichtigung stattfinden? +
Nicht zwingend – eine Vor-Ort-Besichtigung ist jedoch empfehlenswert, da einige Finanzämter diese zunehmend fordern. Ohne Besichtigung ist eine detaillierte Dokumentation des Objektzustandes durch Fotos und Unterlagen erforderlich.
Für welche Immobilien ist das Gutachten sinnvoll? +
Das Gutachten lohnt sich besonders für Immobilien, die vor 1990 erbaut wurden, einen erkennbaren Sanierungsstau aufweisen, in wirtschaftlich schwächeren Lagen liegen oder für die die Standard-Nutzungsdauer von 50 Jahren erkennbar unrealistisch ist.
BMF22.02.2023§7 EStG

BMF-Schreiben zu Nutzungsdauergutachten

Das Bundesfinanzministerium hat in diesem Schreiben die Anforderungen an Gutachten zum Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer konkretisiert. Es legt fest, dass zertifizierte Sachverständige die Gutachten erstellen sollen.

Kernaussagen des BMF-Schreibens:

1. Gutachten müssen den Gebäudezustand in seiner Tragstruktur darstellen.
2. Die Begründung für eine kürzere Nutzungsdauer muss nachvollziehbar und plausibel sein.
3. Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024 sind bevorzugt.
4. Finanzämter können keine pauschalen Ablehnungen mehr aussprechen.

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⚠️ Hinweis

Dieser Rechner liefert eine grobe Schätzung auf Basis vereinfachter Annahmen. Die tatsächliche Ersparnis kann abweichen. Lassen Sie sich von einem zertifizierten Gutachter individuell beraten.

★★★★★

Das Gutachten meiner ETW in München wurde anstandslos akzeptiert. Ich spare nun jährlich 1.226 Euro. Die Kosten hatten sich bereits im ersten Jahr amortisiert.

K.M.
Klaus M.
München, Eigentumswohnung 1978
★★★★★

Nach anfänglichem Widerstand des Finanzamtes und einem Einspruchsverfahren wurde mein Gutachten akzeptiert. Ersparnis: 3.400 € p.a. Absolute Empfehlung!

P.S.
Peter S.
Hamburg, Mehrfamilienhaus 1965
★★★★★

Schnelle Abwicklung, kompetenter Sachverständiger, klares Gutachten. Das Finanzamt Frankfurt hat sofort zugestimmt. Jahresersparnis: 2.100 €.

F.N.
Fritz N.
Frankfurt, Wohnhaus 1972
★★★★★

Combination aus Restnutzungsdauergutachten und Kaufpreisaufteilung hat meine Steuerlast drastisch gesenkt. Sehr professionelle Beratung!

S.L.
Sandra L.
Stuttgart, Kapitalanlage-ETW
★★★★★

Hat alles hervorragend geklappt. Prompte Bearbeitung, exakte Durchführung. Keine Rückfragen vom Finanzamt. Kann ich uneingeschränkt weiterempfehlen.

M.B.
Michael B.
Berlin, Altbauwohnung 1930
★★★★★

Gutachten ging in 3 Wochen durch. Finanzamt akzeptiert, keine Diskussionen. Das Geld ist gut angelegt – Steuerersparnis von 969 € p.a. für die nächsten 30 Jahre!

A.R.
Anna R.
Köln, Eigentumswohnung 1980

Häufige Fragen (FAQ)

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu DIN 17024, AfA und dem Gutachtenprozess.

Zur FAQ →
📖

Glossar

Alle wichtigen Fachbegriffe rund um Immobilien, AfA und Steuern verständlich erklärt.

Zum Glossar →
⚖️

Urteile & Rechtsprechung

Aktuelle Gerichtsurteile zu Restnutzungsdauergutachten und ihrer steuerlichen Anerkennung.

Zu den Urteilen →
Was ist DIN EN ISO/IEC 17024? +
DIN EN ISO/IEC 17024 ist eine internationale Norm, die Anforderungen an Stellen stellt, die Personen zertifizieren. Ein nach dieser Norm zertifizierter Gutachter hat seine Kompetenz durch eine unabhängige, DAkkS-akkreditierte Stelle nachgewiesen.
Lohnt sich ein Gutachten für meine Immobilie? +
Ein Gutachten lohnt sich besonders für vermietete Immobilien, die vor 1990 gebaut wurden, einen Sanierungsstau aufweisen oder in Lagen mit sinkenden Mieten liegen. Als Faustregel gilt: Ab einem Kaufpreis von 150.000 € (Gebäudeanteil) ist ein Gutachten sinnvoll.
Wie lange dauert die Erstellung des Gutachtens? +
Die Erstellung dauert durchschnittlich 3–4 Wochen nach Eingang aller Unterlagen. In vielen Fällen geht es auch schneller.
Was kostet ein Restnutzungsdauergutachten? +
Die Kosten variieren je nach Objekt und Aufwand. Die Gutachtenkosten sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar, was die tatsächlichen Kosten reduziert.
Muss ich das Gutachten erneut einreichen? +
Nein. Das Gutachten wird einmalig erstellt und gilt dann für alle folgenden Steuererklärungen, solange keine nutzungsverlängernden Maßnahmen an der Immobilie durchgeführt werden.
Was passiert, wenn das Finanzamt das Gutachten ablehnt? +
Bei einer Ablehnung unterstützen wir Sie kostenlos bei der Erstellung einer Stellungnahme. Zudem können Sie Einspruch einlegen. Unsere Gutachten haben eine sehr hohe Anerkennungsrate von über 99 %.
Kann ich das Gutachten auch rückwirkend erstellen lassen? +
Ja, solange die betreffenden Steuerjahre noch nicht bestandskräftig veranlagt sind. Je nach Fall können auch Einsprüche gegen bereits erlassene Bescheide eingelegt werden.
Ist das Gutachten auch ohne Vor-Ort-Besichtigung möglich? +
In vielen Fällen ja. Voraussetzung ist eine vollständige und qualitativ hochwertige Dokumentation (Fotos, Unterlagen). Wir empfehlen jedoch eine Vor-Ort-Besichtigung, da einige Finanzämter diese zunehmend fordern.

AfA (Absetzung für Abnutzung)

Steuerliche Abschreibung des Wertverlusts von Wirtschaftsgütern, z.B. Gebäuden. Standard: 2 % p.a. über 50 Jahre.

DIN EN ISO/IEC 17024

Internationale Norm für Personenzertifizierungsstellen. Höchster Qualitätsstandard für Gutachter in Deutschland.

DAkkS

Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH – die nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland (100 % Bundesbesitz).

Restnutzungsdauer (RND)

Die voraussichtlich verbleibende Nutzungsdauer eines Gebäudes. Maßgeblich für den AfA-Satz.

Gesamtnutzungsdauer (GND)

Die gesamte wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Gebäudes. Bei Wohngebäuden standardmäßig 80 Jahre.

Kaufpreisaufteilung (KPA)

Aufteilung des Immobilienkaufpreises auf Grund & Boden und Gebäude. Nur der Gebäudeanteil ist abschreibbar.

Bodenrichtwert (BRW)

Durchschnittlicher Lagewert des Bodens für ein Gebiet. Wird von Gutachterausschüssen ermittelt.

BMF-Schreiben

Schreiben des Bundesfinanzministeriums, das die Anwendung von Steuergesetzen für Finanzämter konkretisiert.

Bundesfinanzhof (BFH)

Oberstes Gericht für Steuersachen in Deutschland. BFH-Urteile sind richtungsweisend für alle Finanzämter.

Werbungskosten

Aufwendungen zur Erzielung von Einnahmen. Gutachtenkosten sind als Werbungskosten bei Vermietung absetzbar.

Verkehrswert

Der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Preis einer Immobilie zum Bewertungsstichtag.

§7 Abs. 4 Satz 2 EStG

Gesetzliche Grundlage für die Geltendmachung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer durch Gutachten.

BFH28.07.2021IX R 25/19

BFH: Kein Eingriff in AfA-Nachweis

Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass Finanzämter die Gutachtenmethodik bei Restnutzungsdauergutachten nicht einseitig einschränken können. Ein wegweisendes Urteil für Immobilieneigentümer.

Details lesen →
FG Münster02.04.202514 K 654/23 E

FG Münster: Vermieter dürfen kürzere RND geltend machen

Das Finanzgericht Münster hat mit Urteil vom 2. April 2025 klargestellt, dass Vermieter nicht an die engen Vorgaben des BMF-Schreibens gebunden sind und die wirtschaftliche Restnutzungsdauer ansetzen können.

Details lesen →
BFH28.07.2021IX R 25/19Richtungsweisend

Kein Eingriff in die Gutachtenmethodik

Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Finanzverwaltung die Gutachtenmethodik zum Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer nicht auf Bausubstanzgutachten verengen darf.

Das bedeutet: Gutachter können verschiedene Methoden (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren, wirtschaftliche Analyse) anwenden – das Finanzamt kann nicht eine bestimmte Methode vorschreiben.

Bedeutung für Immobilieneigentümer

Dieses Urteil gibt Immobilieneigentümern ein starkes Fundament: Ein gut begründetes Gutachten von einem DIN 17024-zertifizierten Sachverständigen kann vom Finanzamt nicht mehr pauschal abgelehnt werden. Die Beweislast liegt beim Finanzamt, falls es das Gutachten ablehnen will.

FG Münster02.04.202514 K 654/23 ERevision nicht zugelassen

Wirtschaftliche Nutzungsdauer ausreichend

Das Finanzgericht Münster hat klargestellt: Vermieter dürfen bei der Abschreibung ihrer Immobilie auf eine tatsächlich kürzere Restnutzungsdauer setzen und sind dabei nicht an die engen Vorgaben des BMF-Schreibens gebunden.

Kernaussagen: (1) Für die Verkürzung des Abschreibungszeitraums reicht es aus, eine kürzere wirtschaftliche Lebensdauer darzulegen. (2) Finanzämter können qualifizierte Gutachten nicht mehr leichtfertig ablehnen. (3) Die Nichtzulassung der Revision signalisiert, dass das Gericht die Rechtsfragen als eindeutig bewertet.

Praktische Konsequenz

Mit diesem Urteil im Rücken stehen die Chancen für eine erfolgreiche Einreichung eines DIN 17024-Gutachtens noch besser als zuvor. Finanzämter sind zur inhaltlichen Auseinandersetzung verpflichtet.

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DIN 17024 ✓ DAkkS ✓ Deutschlandweit ✓

Angaben gemäß § 5 DDG

Gutachten AfA
Alexander Veit
Siemensstraße 20
85521 Ottobrunn

(kein Parteiverkehr, nur für die Einreichung von analogen Unterlagen zu verwenden)

Inhaber

Alexander Veit

Kontakt

Telefon: +49 (0) 89 – 215 286 80
Telefax: +49 (0) 89 – 999 544 12
E-Mail: impressum@gutachten-afa.de

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE200185055

Redaktionell verantwortlich (gemäß § 5 DDG)

Alexander Veit
c/o Gutachten AfA
Siemensstraße 20
85521 Ottobrunn

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Gutachten AfA
Siemensstraße 20, 85521 Ottobrunn
E-Mail: datenschutz@gutachten-afa.de
Tel: +49 89 – 215 286 80

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